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Batterieentsorgung (§18 BattG)


Nach dem Batteriegesetz ist jeder Verbraucher gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien und Akkus verpflichtet. Bitte achten Sie darauf, dass alle Ihre alten Batterien und Akkus wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel abgegeben werden.
Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist zum Schutze unserer Umwelt verboten.
Ge- und verbrauchte Batterien und Akkus können auch unentgeltlich bei Ihrem Vertragspartner abgegeben werden. Sie können die gelieferten Batterien auch nach Gebrauch an Ihren Vertragspartner mittels ausreichend frankierter Sendung zurücksenden. Die Adresse Ihres Vertragspartners finden Sie unter Impressum / Kontakt.

Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit folgenden Symbolen gekennzeichnet, um auf das Verbot zur Entsorgung in den Hausmüll und auf die Rückgabeverpflichtung hinzuweisen:



Die chemischen Symbole für das jeweilige Schwermetall, das in den Batterien enthalten ist, bedeuten folgendes:

Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Pb: Batterie enthält Blei

Detaillierte weitere Hinweise zum Batteriegesetz sowie der Verpflichtung zur Entsorgung von Batterien und Akkus erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de/abfallwirtschaft)

Helfen Sie, unsere Umwelt zu schützen.