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AGB


1. Geltungsbereich:

Alle Verkäufe und Warenlieferungen an Sie durch uns als ihr Vertragspartner (im folgenden "ihr Vertragspartner") erfolgen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss:

2.1 Kataloge, insbesondere die Online-Kataloge, enthalten keine verbindlichen Angebote, sondern nur eine Übersicht der vertriebenen Produkte. Es handelt sich um unverbindliche Aufforderungen an Sie, Ware zu bestellen.

2.2 Bestellen Sie über den Online-Shop, gelangen Sie nach Eingabe Ihrer Adresse und Auswahl der Zahlungsart zu dem Button "Bestellung". Dort können Sie die zuvor im Warenkorb abgelegten Waren bestellen.

Sie erhalten sodann zunächst eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung per E-Mail. Die Eingangsbestätigung enthält noch einmal eine Belehrung darüber, innerhalb welcher Fristen und auf welche Weise Sie Ihre Bestellung widerrufen können, sofern Sie Verbraucher sind. Ferner enthält diese E-Mail den Bestelltext und diese AGB. Der Vertrag kommt damit noch nicht zustande, sondern erst wenn der Auftrag nachfolgend schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder die Ware geliefert wird. Dies geschieht innerhalb von sieben Werktagen (Montag bis Samstag). Die Adresse Ihres Vertragspartners lautet:

Manufaktur 512

Rebekka Tegtmeier
Stedefreunder Str. 121
33729 Bielefeld


3. Versand / Versandkosten:

3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung und Rechnungstellung nur
innerhalb von Deutschland. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs - und Versandkostenpauschale. Der genaue Betrag ist bei jeder Bestellung gesondert ausgezeichnet.


3.2 Im Falle des Widerrufs des Vertrages im Rahmen Ihres gesetzlichen Widerrufsrechts wird folgendes vereinbart:

Sie haben in jedem Fall die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.


4. Lieferfristen

4.1 Die Lieferzeiten betragen 5 Tage ab Zugang der Auftragsbestätigung. Die Lieferung erfolgt nur ebenerdig und nur bis zur ersten Tür an die von Ihnen angegebene Adresse.

4.2 Die ordnungsgemäße Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Das heißt, dass Ihr Vertragspartner nicht wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung haftet, falls der selbstverständlich sorgfältig ausgewählte Zulieferant uns nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefert. In diesem Fall werden wir Sie selbstverständlich unverzüglich benachrichtigen und für den Fall, dass eine Lieferung nicht mehr in Betracht kommt, einen etwa gezahlten Kaufpreis sofort zurückerstatten.


5. Preise:

Die genannten Preise sind Endpreise einschließlich aller Steuern. Es gelten die Preise vom Tag der Bestellung. Sie gelten für die Lieferung innerhalb von Deutschland. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angaben sind freibleibend und unverbindlich. Die Versandkosten sind im Endpreis enthalten und gesondert ausgewiesen.


6. Zahlung:

Sie können per Nachnahme, per Vorkasse oder - bei Selbstabholung - im Zuge der Abholung bezahlen.


7. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware geht in jedem Fall erst nach vollständiger Bezahlung in Ihr Eigentum über.



8. Teillieferungen:

Teillieferungen sind möglich, soweit das für Sie zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen Ihnen durch Teillieferungen nicht.



9. Reklamationen/Rechte aufgrund von Sachmängeln:

Reklamationen sind an die vorstehend bezeichnete Adresse Ihres Vertragspartners zu richten. Im übrigen gelten für Verbraucher die gesetzlichen Bestimmungen.


10. Datenschutz:

Die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten werden gemäß dem Datenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag erhoben, verarbeitet und genutzt.


11. Weitere Bestimmungen:

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen jedoch wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt. Es gilt im übrigen deutsches Recht.




Weitere Bedingungen, die ausschließlich
gelten, falls Sie Unternehmer sind:


Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Auslösung der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.



1. Allgemeines:

1.1 Die im vorherigen Abschnitt dieser Bedingungen aufgeführten Regelungen gelten auch für Unternehmer, es sei denn, es ist ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur für Verbraucher gelten. Ergänzend gelten für Unternehmer die nachstehenden Bedingungen.

1.2 Die Bedingungen gelten auch für künftige Geschäfte, auch wenn wir künftig darauf nicht noch einmal gesondert hinweisen.

Ihre Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten nicht, auch wenn wir diesen nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.


2. Haftung:

Ihr Vertragspartner haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Einschränkung, wenn diese

a) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch Ihren Vertragspartner, eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht sind oder

b) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Ihren Vertragspartner oder gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder

c) auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen oder

d) Ihr Vertragspartner ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen hat und deshalb haftet.

Beruht ein Schaden nur auf fahrlässiger, aber nicht grob fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch Ihren Vertragspartner, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ohne dass gleichzeitig ein Anspruch aufgrund der vorstehenden Bestimmungen zu a) bis d) besteht, haftet Ihr Vertragspartner ebenfalls auf Schadensersatz, jedoch der Höhe nach beschränkt auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden.

Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) im vorstehenden Sinne sind solche Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen.

Darüber hinaus haftet Ihr Vertragspartner, soweit Schadensersatzansprüche durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung.

Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen Ihren Vertragspartner, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.


3. Verjährung von Sachmängelansprüchen:

Ihre Rechte und Ansprüche aufgrund von Sachmängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,

a) bei der gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache,
die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein
Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit
verursacht hat oder

b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 479
BGB oder

c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch
ihren Vertragspartner, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungs-
gehilfen oder

d) es handelt sich um Schadensersatzansprüche.

In den Fällen a) bis d) gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung,
Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.


4. Eigentumsvorbehalt:

1. Ihr Vertragspartner behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung und solange vor, bis seine sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt sind.

2. Sie sind berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverarbeiten und weiterzuveräußern, solange Sie sich mit der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen Ihrem Vertragspartner gegenüber nicht im Verzug befinden oder Ihre Zahlungen einstellen. Im einzelnen gilt folgendes:

a. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für Ihren Vertragspartner im Sinne des § 950 BGB, ohne Ihren Vertragspartner zu verpflichten. Durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erwerben Sie nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.


Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt, vermengt oder verbunden, erwerbt Ihr Vertragspartner Miteigentum an der neuen Sache zu einem Anteil, der dem Verhältnis des Rechnungswertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert entspricht.

Auf die nach den vorstehenden Bestimmungen entstehenden Miteigentumsanteile finden die für die Vorbehaltsware geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung.


b. Sie treten hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z. B. Werkverträgen mit allen Nebenrechten an Ihren Vertragspartner ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und Ihr Vertragspartner hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt hat oder die Ware fest eingebaut ist. Soweit die Vorbehaltsware verarbeitet, vermischt, vermengt oder fest eingebaut ist, steht Ihrem Vertragspartner aus dieser Zession ein im Verhältnis vom Fakturenwert seiner Vorbehaltsware zum Fakturenwert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen Forderung aus der Weiterveräußerung zu.

Wird die Vorbehaltsware von Ihnen zusammen mit anderen nicht von Ihrem Vertragspartner gelieferten Waren veräußert, treten Sie hiermit einen Anteil der Forderung aus der Weiterveräußerung in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware Ihres Vertragspartner an diesen ab.

Haben Sie diese Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, so treten Sie hiermit die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an Ihren Vertragspartner ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch Sie in ein Kontokorrentverhältnis mit Ihrem Abnehmer gestellt, treten Sie Ihre Forderungen aus dem Kontokorrentverhältnis hiermit in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware an Ihren Vertragspartner ab.

c. Ihr Vertragspartner nimmt die obigen Abtretungen hiermit an.

d. Sie sind bis zum Widerruf durch Ihren Vertragspartner zur Einziehung der an ihn abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der erfolgt, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten oder die Zahlung einstellen. In diesem Fall ist Ihr Vertragspartner von Ihnen bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen.

Sie sind verpflichtet, Ihrem Vertragspartner auf Verlangen eine genaue Aufstellung der Ihnen zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und ihm alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

e. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen bei Ihnen eingehen, sind bis zur Überweisung an Ihren Vertragspartner gesondert für ihn aufzuheben.

f. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist Ihr Vertragspartner unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

3. Übersteigt der Wert der Ihrem Vertragspartner zustehenden Sicherungen seine Gesamtforderung gegen Sie um mehr als 10 %, so ist er auf Ihr Verlangen insoweit zur Freigabe verpflichtet.

4. Sie verwahren die Vorbehaltsware für Ihren Vertragspartner unentgeltlich. Sie haben sie gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Sie treten hiermit Ihre Entschädigungsansprüche, die Ihnen aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an Ihren Vertragspartner in Höhe seiner Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.


5. Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich jeweils am Sitz Ihres Vertragspartners, sofern Sie Kaufmann sind oder die übrigen Voraussetzungen einer Gerichtsstandsvereinbarung gemäß 38 ZPO erfüllt sind.

Wir sind auch berechtigt, Sie an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.


6. Anzuwendendes Recht:

Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht wie unter zwei Vertragspartnern, die ihren Sitz in Deutschland haben, Anwendung, und zwar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).